Das Apartment 51 befindet sich in einem Gebäude aus dem 18. Jahrhundert in Cais do Sodré. Ganz in der Nähe von mehreren Sehenswürdigkeiten von Lissabon.
Es befindet sich im 4. Stock (kein Aufzug), hat 75 m2 und beinhaltet: - zwei Schlafzimmer mit Doppelbetten (140 cm breit); In einem von ihnen befindet sich eine Fliesenverkleidung aus dem 18. Jahrhundert - ein Wohnzimmer mit einem Schlafsofa (2 Personen) und einem Fernseher - eine Küche mit Elektroherd, Kühlschrank mit Gefrierfach, Mikrowelle, Waschmaschine, Geschirrspüler und Kaffeemaschine Utensilien - ein Badezimmer mit Badewanne
Gut zu wissen: - Kostenloses WLAN - Flussblick aus allen Fenstern - Klimatisiertes Apartment - Der Bahnhof Cais do Sodré liegt 250 m entfernt. - Ein Babybett kann bereitgestellt werden, muss jedoch im Voraus informiert werden
Dies ist eine lizenzierte lokale Unterkunft, die bei Turismo de Portugal (9692 / AL) registriert ist.
Hausregeln - keine Partys - Rauchen verboten - die Wohnung muss in gutem Zustand sein - ruhige Zeit ist von 23:00 bis 07:00 Uhr. Nachbarn müssen respektiert werden.
Check-in und Check-out Check-in Zeit ist nach 16.00 Uhr und Check-out bis spätestens 11.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Check-in-Zeiten einer vorherigen Bestätigung bedürfen. Je nach Verfügbarkeit sind wir mit diesen Zeiten flexibel.
Zusätzliche Check-in-Gebühren 35 Euro Zusätzlicher Check-in von 21:30 bis 08:00 Uhr - 25 Euro Zusätzlicher Check-in für Wochenenden und portugiesische Feiertage bis 21:00 Uhr. TourismusabgabeEs wird eine Tourismusabgabe in Höhe von EUR erhoben 2 pro Person pro Nacht. Diese Steuer wird Gästen über 13 Jahren für maximal 7 Nächte berechnet. Dieser Betrag ist nicht im Gesamtpreis enthalten und muss vor Ort bezahlt werden.
VerantwortungWährend des Aufenthalts ist der Hauptgast für das Apartment verantwortlich. Eventuelle Schäden werden in Rechnung gestellt und wir behalten uns das Recht vor, die Kreditkarte des Hauptgastes zu belasten.
Reinigung und Instandhaltung - jede Wohnung wird streng gereinigt und für jede Ankunft vorbereitet - für Aufenthalte länger als sieben Tage führen wir eine Zwischenreinigung durch - der Gast ist verpflichtet, die Wohnung in gutem Zustand zu respektieren und zu verlassen
Gesetzgebung Nach dem Gesetz sind wir verpflichtet, Ihren Aufenthalt dem Einwanderungs- und Grenzschutzdienst (SEF) zu melden. Daher müssen alle Gäste bei der Ankunft einen Reisepass oder einen Personalausweis vorlegen.